Wärmebrücken sind örtlich begrenzte wärmetechnische Schwachstellen in der wärmegedämmten Außenhülle eines Gebäudes. An solchen Bereichen findet ein erhöhter Wärmefluss vom Gebäudeinneren nach außen statt.
Dabei unterscheidet man zwischen geometrischen, konstruktiven und stofflichen Wärmebrücken.
Konstruktive Wärmebrücken
entstehen durch Konstruktionen mit unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit ( z.B Heizkörpernischen, Ringanker im Dachbereich)
Geometrische Wärmebrücken
treten immer dort auf, wo aufgrund der Geometrie eines Bauteils oder Anschlusses einer bestimmten Innenoberfläche eine größere wärmeabgebende Außenoberfläche gegenüber steht. (z.B. Außenecken)
Stoffliche Wärmebrücken
liegen dann vor, wenn in Wärmestromrichtung unterschiedliche Baustoffe im Querschnitt liegen. ( eingelassener Stahlträger, Betonsturz in einer Klinkerwand)
Einfluss der Wärmebrückenberechnung auf die GEG-Berechnungsnachweis
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, den Einfluss von Wärmebrücken zu minimieren (§ 12 GEG) und die verbleibende Wärmebrückenwirkung bei der Berechnung des Energiebedarfs zu berücksichtigen (§ 24 GEG). Die genauen Anforderungen und Nachweisverfahren sind in der Norm DIN 4108 Beiblatt 2 geregelt.
Nach der gültigen GEG-Bilanzierung stehen für die Berechnung der energetischen Verluste von Wärmebrücken drei Verfahren zur Auswahl.
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