BAFA - Beratung


Für die BAFA-Berater kommen nur Gebäude in Frage, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden.

Antragsberechtigt für einen BAFA-Zuschuss sind Gebäudeeigentümer einer natürlichen, juristischen Person und gemeinnützige Vereine. Die Höhe des Rechnungszuschusses beträgt ca. 40% für Ein- und Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäuser und wird vom Berater beantragt. Ich habe eine Beraternummer und bin bei der BAFA gelistet. Vor und nach der Gutachtenerstellung findet ein 1-2 stündiges Beratungsgespräch statt. Im ersten Schritt erfolgt eine energetische Bestandsaufnahme der Gebäudehülle und der Anlagentechnik. Hierbei wird der aktuelle Wärmeschutz und der Energieverbrauch beurteilt. In einem Ortstermin werden wir gemeinsam den erforderlichen Platzbedarf und mögliche Ausführungsvarianten ausloten.

In einem aufwendigen Rechenverfahren erarbeiten wir Ihnen verschiedene Sanierungsmaßnahmen. Dabei werden insbesondere die Energiekosten, Sanierungskosten und die Amortisationszeiten errechnet. Es sollte in diesem Maßnahmenpaket mindestens ein Energieeffizienzhaus-Niveau des KFW 115 erreicht werden. In diesem Gutachten mache ich Ihnen Vorschläge welche Fördermittel und Tilgungszuschüsse Sie in Anspruch nehmen können.  

Meine BAFA-Berater Nr.: 220841



Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 030 - 67 809 798

 

Telefon: 030 - 67 809 798

E-Mail: lbongert@web.de

Web: www.energie-bauexperte.de