Blower Door


Luftdichte Gebäude erhöhen den Wohnkomfort und verhindern Bauschäden wie Schimmelpilz, Korrosionsschäden und Energieverluste. Um die Luftdichtigkeit eines Gebäudes festzustellen, führt man eine Blower Door-Messung nach der DIN EN 13829 durch. Dies ist ein Differenzdruckverfahren, wo die Gebäudehülle im Unter- oder Überdruck auf mindestens 50 Pascal (ca.5 KG) versetzt wird.

Nun misst das Gerät den entweichenden Leckagestrom, der durch Undichtigkeiten (Fugen, schlecht abgeklebte Dampfsperre im Dachgeschoß oder Fenster etc.) entweicht.

Die aktuelle EnEV und die DIN 4108-7 gibt uns die möglichen Grenzwerte vor. Es ist immer ratsam, während der Bauphase eine oder mehrere Kontrollmessungen durchzuführen, um frühzeitig die Schwachstellen zu lokalisieren. Die KFW-Bank schreibt grundsätzlich bei Ihren Neubau-Finanzierungen eine Blower Door- Schlussmessung nach EnEV vor.

 


Anforderungen an die Grenzwerte nach EnEV oder DIN 4108-7

 

Bei Gebäuden bis zu einem Volumen von 1500 m³  darf der n50

  • ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h–1
  • mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h–1 

nicht überschreiten.

 

Bei Gebäuden deren Volumen 1500 m³ übersteigt darf der q50

  • ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 h–1
  • mit raumlufttechnischen Anlagen 2,5  h–1 

nicht überschreiten.



Ich führe für Sie durch:

  • Blower Door-Messung nach EnEV gemäß DIN 13829 und DIN 4108-7 
  • Baubegleitender Luftdichtungstest zur Qualitätsüberwachung


Rufen Sie mich an, wir vereinbaren einen Beratungstermin und einen Pauschalpreis für Ihr Vorhaben: 030 - 67 809 798

 

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