Energieausweise


Die Energieeinsparverordnung 2007 verpflichtet uns zu einem Energiepass für alle Gebäude.

Energiepässe für Wohn- und Nichtwohngebäude unterteilt man in Verbrauchs- und Bedarfsausweise.

 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis:

 

Grundlage des verbrauchsorientierten Energieausweises ist der belegbare Energieverbrauch der

letzten 3 Jahre. Eine genaue Aussage über die energetische Qualität der Immobilie kann dieser

Ausweis nicht geben. Er spiegelt das Nutzerverhalten über den Energieverbrauch wieder. Der

Bedarfsausweis ist somit viel aufwendiger zu erstellen als der Verbrauchsausweis.

Der bedarfsorientierte Energieausweis:

 

Dieser Ausweis betrachtet die gesamte Außenhülle des Bauwerkes sowie die Anlagentechnik. Aus der Qualität von Heizung, Warmwasser und Lüftungsanlage sowie dem Zustand der Gebäudehülle wird der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Das Nutzerverhalten der Bewohner wird dabei nicht berücksichtigt. Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten die vor dem 1.10.1977 erstellt

wurden, ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben. Ansonsten besteht die Wahlfreiheit.


Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis folgende Pflichtangaben enthalten:

 

a) Energiebedarfs oder Energieverbrauchsausweis

b) Werte des Energieverbrauches eines Gebäudes

c) die Energieträger für die Beheizung des Gebäudes

d) bei Wohngebäuden das Baujahr und die Energieeffizienzklasse

e) es sollten mindestens 2 Modernisierungstipps enthalten sein

 

   


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