Lüftungsnachweise


Nach den Richtlinien der KFW ist der baubegleitende Sachverständige verantwortlich für die Erstellung oder Prüfung eines Lüftungskonzeptes nach

DIN 1946-6Der zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel muss in Gebäuden sichergestellt werden, um eine hygienische Raumluft zu gewährleisten und Feuchtigkeitsschäden sowie Schimmelbildung zu verhindern. Er wird durch die Luftdichtheit der Gebäudehülle und den Austausch von verbrauchter Luft gegen Frischluft erreicht. Spezifische Grenzwerte wie eine Mindestrate von 0,5 l/h in

Wohnräumen werden häufig als Richtwert genannt, um Schadstoffe abzutragen und die Luftqualität zu sichern. 

Im Rahmen geförderter Sanierungsmaßnahmen, die eine erhöhte Luftdichtheit eines Gebäudes nach sich ziehen (Fensteraustausch, Fassaden-dämmung), besteht die Notwendigkeit, lüftungstechnische Maßnahmen zur Vermeidung von Feuchteschäden zu prüfen.  

 

Man unterscheidet zwischen 4 Lüftungsstufen nach DIN 1949-6

 

1) Lüftung zum Feuchteschutz

-notwendige Lüftung zur Gewährleistung des Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten, zeitweise

Abwesenheit der Nutzer oder innerhalb der Wohnung keine Wäsche getrocknet wird. 

 

2) Reduzierte Lüftung

- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte und Stofflasten, z. B.  infolge zeitweiser Abwesenheit der Nutzer

 

3) Nenn Lüftung

- notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer

 

4) Intensive Lüftung

- zeitweise notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von  Lastspitzen

 

Nach dem GEG-Gesetz muss mindestens der Nachweis zum Feuchteschutz für Neubauten erbracht werden. Bei Fenstertausch in Bestandsgebäuden  in Mehr- oder Einfamilienhäusern wo mehr als ein Drittel der Fensterfläche ausgetauscht wird ist ebenfalls ein Lüftungsnachweis zum Feuchteschutz zu erbringen. 

 


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